Integrationskurs Migranten und Flüchtlinge - Deutschkurs Integrationskurs Flüchtlinge Migranten Siegen

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Integrationskurs in Siegen

Deutsch können Sie in einem  Integrationskurs lernen. Jeder Integrationskurs besteht aus zwei Teilen – einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Insgesamt hat ein Integrationskurs 700 Unterrichtstunden.

Teil 1 - der Sprachkurs - dauert in der Regel 600 Stunden. In diesem Kurs sprechen Sie über wichtige Themen: Arbeit und Beruf, Gesundheit, Freizeit und soziale Kontakte.

Nach dem Sprachkurs  besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 100 Stunden. Der Orientierungskurs informiert Sie über die Geschichte und Kultur Deutschlands sowie das deutsche Rechtssystem.

Integrationskurse finden von morgens bis nachmittags statt. Aber es gibt auch Kurse, die nur am Nachmittag oder am Abend stattfinden. Wenn Sie arbeiten, können Sie auch diese Kurse besuchen.

Spezielle Integrationskurse

Neben den allgemeinen Integrationskursen gibt es Kurse für spezielle Gruppen oder Themen: Integrationskurs mit Alphabetisierung – für Personen, die nicht oder wenig lesen und schreiben können.         
  • Integrationskurs für Frauen. Die Kurse werden von Lehrerinnen gehalten.
  • Integrationskurs für Eltern – für Zugewanderte mit einem oder mehreren Kindern. Die Teilnehmer lernen hier unter anderem Kindergärten und Schulen ihrer Kinder kennen.
  • Integrationskurs für junge Erwachsene – für Personen bis 27 Jahre. Man lernt unter anderem Einrichtungen zur beruflichen Qualifizierung, berufliche Schulen  und mögliche Arbeitsstellen kennen.
  • Förderkurs – für Zugewanderte, die bereits länger in Deutschland leben, aber bisher nicht Deutsch lernen.
  • Intensivkurs – für Zugewanderte, die besonders leicht Sprachen lernen. In diesem Kurs kann man schnell eine Prüfung machen und ein Zertifikat bekommen.

Teilnahmeregeln für den Integrationskurs

Wer darf teilnehmen?         
Als Drittstaater – das bedeutet, Sie kommen nicht aus Deutschland oder einem Staat der Europäischen Union - dürfen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben. Sie haben ab Januar 2005 zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel / ein Visum bekommen
  • als Arbeitnehmer oder Selbstständiger,
  • zum Zweck des Familiennachzugs,
  • nach Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
  • auf Anordnung der obersten Landesbehörden aus humanitären Gründen
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens fünf Jahren in einem anderen EU-Landwaren, dürfen Sie ebenfalls an einem Integrationskurs teilnehmen. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler dürfen ebenfalls teilnehmen. Für diese Gruppe ist die Teilnahme kostenlos.
Kein Anspruch auf Teilnahme besteht für:
  • Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule gehen,
  • Personen, die bereits ausreichend Deutsch sprechen (eine Teilnahme an einem Orientierungskurs ist für diese Personen jedoch möglich).
  • Deutsche und EU-Bürger
Wenn Deutsche und EU-Bürger noch nicht genug Deutsch sprechen, können sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dafür müssen sie einen Antrag stellen.
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Sie müssen an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn
  • Sie Arbeitslosengeld II erhalten oder
  • Sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind oder
  • Sie sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Wer braucht nicht am Integrationskurs teilzunehmen?
  • Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen,
  • Wenn Sie an einer Weiterbildung oder Fortbildung teilnehmen,
  • Wenn Sie zum Beispiel lange krank sind und nicht am Kurs teilnehmen können.

Wie bekomme ich Platz in einem Integrationskurs

  • Migrantinnen und Migranten mit Aufenthaltstiteln ab 2005 erhalten ihre Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bei ihrer Ausländerbehörde.
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erhalten ihre Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland.
  • Migranten mit Aufenthaltstiteln vor 2005, EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige müssen einen Antrag stellen. Das Antragsformular können Sie unter www.bamf.de, der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge herunterladen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an Ihre Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
  • Welche Regionalstelle ist für Sie zuständig? Diese Information bekommen Sie im  Auskunftssystems WebGIS.
  • Nach Erhalt der Erlaubnis, dass Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, können Sie sich einen Integrationskursträger, das heißt eine Schule zum Deutschlernen aussuchen. Diesen finden Sie mit Hilfe von WebGIS.
               Die örtlichen Beratungsstellen zur Migration  helfen Ihnen ebenfalls. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate nach Ihrer Anmeldung beginnen.

  • Was kostet der Integrationskurs

    Eine Unterrichtsstunde kostet 1,95 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.365 Euro. Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen.
    Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
    Befreit werden können auch Teilnehmer, denen es besonders schwer fällt, den Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich.
    Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nicht rückwirkend in Betracht, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.
    Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten (siehe unter http://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Integrationskurse/006-was-kostet-ein-integrationskurs.html).

    Integrationskurse für berufsbezogenes Deutsch

    Zusätzlich zum Integrationskurs gibt es Deutschkurse für den Beruf (ESF-BAMF-Programm). Diese Kurse verbinden Deutschunterricht mit beruflicher Qualifizierung.         
    Sie können an einem Deutschkurs für den Beruf teilnehmen, wenn
    • Sie Arbeit suchen
    • einen gesicherten Aufenthaltsstaus haben
    • wenn Sie schon an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben, oder
    • wenn Sie bereits ausreichend Deutschkenntnisse haben.

    Online für den Integrationskurs lernen

    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben vor Ort an einem Sprachkurs teilzunehmen, können Sie damit beginnen online Deutsch zu lernen oder Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse zu verbessern. Zu diesem Zweck habe ich diese Webseite ins Leben gerufen.
    Im Portal www.ich-will-deutsch-lernen.de können Sie Deutsch für die Niveaustufen A1 – B2 lernen. Die digitalen Lernmaterialien enthalten viele Übungen und Szenarien zu Themenfeldern aus dem Bereich Sprache und Beruf.
    Das Goethe-Institut fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland mit zahlreichen Angeboten:
    • In der kostenlos zugänglichen Community „DEUTSCH FÜR DICH“ können Sie Deutsch zusammen mit anderen Teilnehmern lernen.
    • Außerdem stehen Materialien speziell für das Training von berufsbezogenen Deutschkenntnissen bereit.
    • Das Institut akkreditiert weltweit in vielen Städten Einrichtungen, in denen Sie Deutsch lernen können: Hier finden Sie die Adressen, wo Sie Kurse im Ausland besuchen können.  
    Auch die Deutsche Welle, der Auslandssender Deutschlands, bietet umfassende Lernangebote für unterschiedliche Niveaustufen an.

    Deutschangebote für Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Reihe von Angeboten, die beim Deutschlernen helfen.          
    Schon im Kindergarten gibt es Angebote zum Deutschlernen. Welche Kurse sind das? Wie lange dauern die Kurse? Das ist sehr unterschiedlich. Jedes Bundesland hat hier eigene Regeln.. Informationen erhalten Sie im Kindergarten Ihres Kindes oder bei der Migrationsberatung.
    Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, gibt es einen Sprachtest. In der Regel sind die Kinder zwischen vier und fünfeinhalb Jahre alt, wenn die Tests gemacht werden. So kann man sehen, ob Ihr Kind genug Deutsch kann oder ob Ihr Kind vor der Schule ein Angebot zum Deutschlernen braucht. In einigen Bundesländern müssen Kinder, die noch nicht genug Deutsch sprechen, an den Angeboten teilnehmen.
    Auch in der Schule gibt es Angebote zum Deutschlernen. Kinder und Jugendliche, die als Schulkinder  nach Deutschland kommen, kommen oft in spezielle Sprachlernklassen. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich Unterricht in der Muttersprache des Kindes, also zum Beispiel in Türkisch, Spanisch, Polnisch, Arabisch und in anderen Sprachen. Oft kann ein Schüler auch seine Muttersprache als Unterrichtsfach lernen. Zudem gibt es in Deutschland ungefähr 600 bilinguale, d.h. zweisprachige Schulen. Welche Angebote es für Ihr Kind gibt, erfahren Sie bei der Schulbehörde oder bei der Schule Ihres Kindes. Die lokalen Migrationsberatungen geben Ihnen  ebenfalls Informationen.


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