Rechte und Pflichten von Migranten und Flüchtlingen - Deutschkurs Integrationskurs Flüchtlinge Migranten Siegen

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Ihre Rechte bei dem Besuch eines Deutschkurs oder Integrationskurs

Zunächst haben Sie das Recht, sich einen  Kursträger in Ihrer Nähe frei auszusuchen. Wenn Sie sich für einen Kurs  angemeldet haben, muss Ihnen der Kursträger den voraussichtlichen Beginn  des Kurses bestätigen. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate  nach Ihrer Anmeldung beginnen. Der Kursträger muss Ihnen sagen, wenn  innerhalb dieser drei Monate kein Kurs beginnt.
 
Während des Kurses haben Sie ein Recht auf:
 
  • regelmäßigen Unterricht
  • gut ausgebildete Lehrer
  • gut ausgestattete Unterrichtsräume.
 
Sie haben zudem das Recht auf eine Bescheinigung, wenn Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Ihre Pflichten bei dem Besuch eines Deutschkurs oder Integrationskurs

Zu Ihren Pflichten zählt, dass Sie ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. Ordnungsgemäß heißt, dass sie regelmäßig zum Unterricht kommen und den Abschlusstest machen. Zudem müssen Sie vor Beginn jedes  Kursabschnittes einen Kostenbeitrag bezahlen, wenn Sie nicht von den  Kosten befreit wurden. Kommen Sie nicht zum Unterricht, müssen Sie den  Kostenbeitrag für den laufenden Kursabschnitt trotzdem zahlen.
 
Den Antrag auf Kostenbefreiung  müssen Sie immer vor Beginn des Integrationskurses stellen. Wenn Sie  den Antrag erst im Laufe eines Kursabschnittes einreichen, können Sie  erst ab dem folgenden Kursabschnitt von den Kosten befreit werden.

Diesen Antrag müssen Sie bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einreichen.

Die Anschrift für Antragsteller aus Siegen und Umgebung lautet: BaMF - Poller Kirchweg 101 - 51105 Köln

Die Telefonnummer und E-Mail finden Sie hier: BaMF Köln
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