Ihre Rechte bei dem Besuch eines Deutschkurs oder Integrationskurs
Zunächst haben Sie das Recht, sich einen Kursträger in Ihrer Nähe frei auszusuchen. Wenn Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, muss Ihnen der Kursträger den voraussichtlichen Beginn des Kurses bestätigen. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate nach Ihrer Anmeldung beginnen. Der Kursträger muss Ihnen sagen, wenn innerhalb dieser drei Monate kein Kurs beginnt.
Während des Kurses haben Sie ein Recht auf:
- regelmäßigen Unterricht
- gut ausgebildete Lehrer
- gut ausgestattete Unterrichtsräume.
Sie haben zudem das Recht auf eine Bescheinigung, wenn Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Ihre Pflichten bei dem Besuch eines Deutschkurs oder Integrationskurs
Zu Ihren Pflichten zählt, dass Sie ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. Ordnungsgemäß heißt, dass sie regelmäßig zum Unterricht kommen und den Abschlusstest machen. Zudem müssen Sie vor Beginn jedes Kursabschnittes einen Kostenbeitrag bezahlen, wenn Sie nicht von den Kosten befreit wurden. Kommen Sie nicht zum Unterricht, müssen Sie den Kostenbeitrag für den laufenden Kursabschnitt trotzdem zahlen.
Den Antrag auf Kostenbefreiung müssen Sie immer vor Beginn des Integrationskurses stellen. Wenn Sie den Antrag erst im Laufe eines Kursabschnittes einreichen, können Sie erst ab dem folgenden Kursabschnitt von den Kosten befreit werden.
Diesen Antrag müssen Sie bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einreichen.
Die Anschrift für Antragsteller aus Siegen und Umgebung lautet: BaMF - Poller Kirchweg 101 - 51105 Köln
Die Telefonnummer und E-Mail finden Sie hier: BaMF Köln